Förderung für die Unternehmen
Kleinere und mittlere Unternehmen bleiben, nach aktueller Einschätzung der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung unter ihren Möglichkeiten und bringen zu wenige Innovationen hervor. Dabei ist unstrittig, dass sie Innovationsbedarf haben und Innovationsleistungen erbringen müssen. Dafür stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.
Die Antragstellung ist meist komplex und zeitaufwendig. Wir haben Ihnen die wichtigsten Programme zusammengestellt. Wir prüfen für Sie die Passfähigkeit des Programmes und bereiten mit Ihnen die Beantragung vor.
Innovationsförderung
Wer wird gefördert?
- KMU der gewerblichen Wirtschaft inklusive Handwerksbetriebe
- Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
- BIG-Transfer für Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben
- BIG-FuE für eigene FuE-Aktivitäten
- BIG-Digital für Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen
- BIG-EU für Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Kleiner BIG-Transfer:
Zuschuss 100%, Förderhöchstsumme max. 5.000 € - Großer BIG-Transfer:
Zuschuss 50%, Förderhöchstsumme max. 15.000 € - BIG-FuE:
Zuschuss 50%, Förderhöchstsumme max. 100.000 € - BIG-Digital - Beratung:
Zuschuss 50%, Förderhöchstsumme max. 50.000 € - BIG-Digital - Implementierung:
Zuschuss 50%, Förderhöchstsumme max. 500.000 € - BIG-Digital - Schulung:
Zuschuss 50%, Förderhöchstsumme max. 50.000 € - BIG-EU:
Zuschuss 50%, Förderhöchstsumme max. 8.000 €, als Leadpartner 16.000 €
Weitere Informationen unter: http://bit.ly/24NPtsf
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe im Land Berlin
Was wird gefördert?
- Aufträge von Unternehmen an wissenschaftliche Einrichtungen wie die THB für innovative Untersuchungen, kleine FuE-Aufträge oder Beratungen und Studien
Wie wird gefördert?
- Einstiegsvariante:
Nur für die erstmalige Zusammenarbeit mit einer wissenschaftlichen Einrichtung, Auftragswert max. 3.000 €, Förderung 100% (Vollfinanzierung)
- Standardvariante:
Kann bei klar voneinander abgegrenzten Projekten drei Mal innerhalb von drei Kalenderjahren genutzt werden. Förderung 70%, Fördersumme max. 15.000 €
- Digitalisierung:
In diesem Bereich ist einmalig eine Fördersumme von bis zu 45.000 € möglich.
Weitere Informationen unter: http://www.transferbonus.de/home/
Das Programm ZIM fördert besonders die Kooperation von Wirtschaft mit der Wissenschaft, entweder als ZIM-Einzelprojekt eines Unternehmens mit Unterauftrag an die THB oder als echtes ZIM-Kooperationsprojekt, bei dem beide Kooperationspartner jeweils einen eigenen Antrag stellen.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständige Unternehmen in Deutschland mit weniger als 500 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz unter 50 Mio. € (bzw. Jahresbilanz höchstens 43 Mio. €)
Was wird gefördert?
- Die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen.
Wie wird gefördert?
- ZIM Einzelprojekt:
Projekt eines Unternehmens mit Unterauftrag an die THB. Die Projektsumme darf max. 550.000 € betragen bei einer Förderquote von 40% - 50%
- ZIM Kooperationsprojekt:
Gemeinsames Projekt von Unternehmen und THB. Die Unternehmensprojektsumme beträgt max. 450.000 € bei einer Förderquote von 40% – 50%, die THB-Projektsumme beträgt max. 220.000 € bei einer Förderquote von 100 %
Weitere Informationen unter: https://www.zim.de
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben u.a. in den folgenden Technologiefeldern und Themenbereichen:
- Elektroniksysteme, Elektromobilität
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Elektronik- und Mikrosysteme, Elektromobilität und Entwurfsautomatisierung
- Softwaresysteme und Wissenstechnologien
- Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit
- Mensch-Technik-Interaktion
- Medizintechnik
Weitere Informationen unter: https://www.foerderinfo.bund.de/de/kmu-innovativ-1747.html
Fachkräfteförderung
Was wird gefördert?
- Stipendien
- Teilzeitbeschäftigung von Werkstudenten
- Beschäftigung von neu eingestellten Absolvent/ -innen bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung als Innovationsassistent/ -in für eine innovative Aufgabe im Unternehmen
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der Betriebsstätte im Land Brandenburg
Wie wird gefördert?
- Stipendium:
Anteilsfinanzierung bis zu 75% (375 €)
- Werkstudierende:
Anteilsfinanzierung bis zu 75% (in Höhe von bis zu 840 €)
- Innovationsassistenten/ -in:
Stufe 1: Die Förderung beträgt 1.320,00 Euro bei einem monatlichen Arbeitnehmer-Bruttogehalt ab 2.200 Euro bis 2.599,99 Euro (bezogen auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden)
Stufe 2: Die Förderung beträgt 1.560,00 Euro bei einem monatlichen Arbeitnehmer-Bruttogehalt ab 2.600,00 Euro (bezogen auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden)
Weitere Informationen unter: bit.ly/2V2kZJd